ENERGIEBERATUNG

Energieausweis allgemein

Ein Energieausweis ist seit dem  01.07.2008 bei Neuvermietung oder Verkauf von Wohnungen und
Wohngebäuden auf Verlangen vorzulegen. Er gilt ab Ausstellung 10 Jahre. Er dient zur Einstufung
von Gebäuden nach deren Energieeffizienz und hilft bei der Einschätzung des künftigen Energie-
verbrauchs.

 Energieausweis nach Verbrauch

Erstellung anhand der Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. Er ist nur noch für Wohngebäude mit
mehr als 5 Wohneinheiten zulässig. Der Aufwand für die Datenerhebung ist gering, dadurch ist er
kostengünstig. Unterschiedliches Nutzerverhalten beeinflusst die Ergebnisse stark, dadurch ist die
Aussagefähigkeit zweifelhaft.

 Energieausweis nach Bedarf

Erstellung anhand: Relation von Volumen zu Aussenflächen (Wände, Boden, Dach, Fenster)
                               Beschaffenheit der Aussenflächen (Dicke, Dämmwert, Dichtigkeit)
                               Effizienz der Heizungs- und Brauchwassererwärmungsanlage

Dieser Energieausweis ergibt ein genaueres Bild des tatsächlichen Energiestandards des Gebäudes
und liefert vergleichbare Daten für eine Einstufung nach Energieeffizienz. Es werden auf den Bestand
abgestimmte Vorschläge für Massnahmen zur Energieeinsparung gemacht.

 Vor- Ort- Energieberatung

Erstellung anhand der gleichen Daten wie beim Energieausweis nach Bedarf

Die auf den Bestand abgestimmten Vorschläge für Massnahmen zur Energieeinsparung werden auf
ihre Wirtschaftlichkeit und sonstige Aspekte (Verbesserung des Komforts, Umweltwirkung, Bauphysik)
geprüft. Die Ergebnisse werden in einem umfangreichen Bericht dargelegt und in einem ausführlichen
Beratungsgespräch erläutert.
Dadurch wird eine Grundlage geschaffen für Modernisierungen, die Beantragung von Fördergeldern
und die Erstellung eines Energieausweises nach Ausführung der Massnahmen

Die Vor- Ort- Energieberatung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) mit bis zu 300,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 360,- € für Gebäude mit drei und mehr
Wohneinheiten gefördert.

 Aufmass, Bestandspläne, Wohnflächenberechnungen

Als Grundlage für Energieausweise oder Vor- Ort- Energieberatungen, für Planungen oder für
Verkaufspläne kann ein Aufmass des Hauses vorgenommen werden. Sie erhalten Pläne (Grundrisse,
Schnitt, Ansichten) und eine Wohnflächenberechnung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz).

 Sonstige Beratungen

Beratung über alternative Energien, Wärmepumpen, Geothermie, thermische Solaranlagen, Photovoltaik, 
Schimmelvermeidung usw. Fördermittelberatung und Unterstützung bei deren Beantragung.